BAUERNBUND: HOLZ STATT ATOME SPALTEN

Feb 1, 2022 | Allgemein

Paradoxe Taxonomie-Verordnung stuft Investitionen in Atomkraft als „grün“ ein

Wien, 1. Februar 2022 (aiz.info). – Die EU-Kommission will Investitionen in Atomkraft als „grün“ klassifizieren. Investitionen in die Land- und Forstwirtschaft könnten hingegen erschwert werden, befürchtet Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig: „Unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit wollen große EU-Länder und die Atomlobby auch künftig Investitionen in die Kernkraft durchsetzen. Gleichzeitig sollen klimafreundliche Anschaffungen in der Land- und Forstwirtschaft mit zusätzlichen bürokratischen Auflagen belastet werden. Eine zukunftstaugliche Klimapolitik sollte Holz statt Atome spalten. Jenen, die einen echten Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung leisten, wird die Produktion erschwert. Zugleich wird Atomkraft trotz all der ungelösten Probleme als Zukunftstechnologie eingestuft. ' Erneuerbare raus und Atomkraft rein' kann wohl nicht im Sinne des Green Deals sein.“

Der Vorschlag zur Taxonomie-Verordnung sieht für bäuerliche Familienbetriebe vor, dass diese bei Investitionen neue Kriterien für Nachhaltigkeit dokumentieren müssen. Zum Beispiel sollen Waldbauern einen Managementplan führen und beweisen, dass ihre Maßnahmen zur Waldpflege klimafitte Baumbestände fördern. Nur so wären laut EU Investitionen in den Wald „grün“. „Dieser bürokratische Mehraufwand verhindert eine Weiterentwicklung unserer Betriebe. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe sollten gestärkt anstatt geschwächt werden. Unsere Bauernfamilien brauchen praxistaugliche Kriterien“, fordert Totschnig.

Hintergrund

Mit der EU-Taxonomie-Verordnung als Teil des Green Deals sollen klimafreundliche Finanzinvestitionen forciert werden. Geldströme, etwa durch die Vergabe von günstigeren Krediten, sollen damit in eine ökologische Richtung gelenkt werden. Die Europäische Kommission legt nun selbst Kriterien fest, welche Tätigkeiten künftig als „grün“ definiert werden. Für die Forstwirtschaft sind bereits eine Vielzahl bürokratischer Auflagen, wie zusätzliche Aufzeichnungen und Nachweispflichten, vorgesehen. Kriterien und neue Auflagen für die Landwirtschaft sollen nun folgen.

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