Die Weltwirtschaft ist weiterhin massiv durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt. Hilfs- und Investitionspakete der Regierungen sollen Arbeitsplätze erhalten, die Wirtschaft und den privaten Konsum stützen.
Die Corona bedingte Einschnittsreduktion wird sukzessive zurückgenommen. Dennoch bleibt die Nachfrage nach heimischem Fichtensägerundholz verhalten. Die Rundholzzufuhr ist allgemein streng kontingentiert. In den Schadgebieten Ober- und Niederösterreichs hat jedoch ein verstärkter Abtransport des bereitgestellten Rundholzes die Waldlager reduziert und vorübergehend für eine phytosanitäre Entspannung gesorgt. Es wurden aber teils massive Preisreduktionen umgesetzt, wodurch die Bereitschaft zu Normalnutzungen weiter sinkt. Aktuelle Abschlüsse sind rar und der Markt ist von einer ausgesprochenen Kurzfristigkeit geprägt. Die zeitliche und mengenmäßige Bewältigung der zu erwartenden Käferholzmengen bleibt daher eine enorme Herausforderung. Der Markt für Kiefer ist de facto tot. Lediglich Lärche trotzt der Krise und wird zu attraktiven Preisen nachgefragt.
Die Lagerkapazitäten an den Standorten der Papier-, Zellstoff- und Plattenindustrie sind ausgereizt. Trotz Bemühungen zur Anlage zusätzlicher Außenlager ist die Nachfrage nach Nadelindustrierundholz sehr gering. Die Übernahme ist streng kontingentiert, der Abtransport dementsprechend schleppend. Die Waldlager sind bei weitem nicht abgebaut. Die derzeit strenge Sortierung von Sägerundholz verschiebt zusätzliche Mengen in Richtung Industrierundholz und verschärft das Mengenproblem. Die Preise liegen meist unter den Erntekosten und verhindern eine kostendeckende Waldpflege.
Am Energieholzmarkt trifft Überangebot auf fehlende Nachfrage. Mengen außerhalb bestehender Verträge können nicht vermarktet werden. Aufgrund der fehlenden Nachfrage für Industrierundholz verschieben sich auch hier Mengen und belasten den Energieholzmarkt. Erschwerend kommt hinzu, dass große Abnehmer im Waldviertel aufgrund fehlender Nachfolgeregelungen vor dem Aus stehen.
Die derzeit kühle und nasse Witterung hat die Entwicklung des Borkenkäfers nur etwas verzögert. Daher ist weiterhin höchste Vorsicht geboten! Es wird empfohlen, die Bestände regelmäßig zu kontrollieren und bei frischem Befall umgehend Forstschutzmaßnahmen zu treffen.
Alle angegebenen Preise beziehen sich auf Geschäftsfälle im Zeitraum Mai – Anfang Juni 2020 und sind Nettopreise, zu denen die Umsatzsteuer zuzurechnen ist. Für den Holzverkauf an Unternehmer gelten folgende Steuersätze: bei Umsatzsteuerpauschalierung für alle Sortimente 13 %, bei Regelbesteuerung sind für Energieholz/Brennholz 13 % und für Rundholz 20 % anzuwenden.