Lagerung von Schadholz auf beihilfefähigen Flächen bis 31. März 2021 möglich

Mrz 25, 2020 | Allgemein

Landwirtschaftsministerium hat Gebietsausweisung vorgenommen

Wien, 25. März 2020 (aiz.info). – Die weitestgehend ausgeschöpften Lagerkapazitäten der Holz verarbeitenden Industrie und die aufgrund der Witterung zu erwartenden enormen Schadholzmengen führen in Österreich zu massiven Problemen bei der Lagerung von durch Borkenkäfer-Aktivitäten entstandenem Schadholz. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat daher in Zusammenarbeit mit den Landesforstdirektoren die betroffenen Regionen in Österreich erhoben und eine Gebietsausweisung vorgenommen. Die Ausnahmeregelung zur Lagerung von Schadholz auf beihilfefähigen Flächen wurde bis 31. März 2021 verlängert.Meldung an AMA erforderlich

Eine Lagerung des Schadholzes auf beihilfefähigen Flächen ist als Fall Höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstand unter folgenden Rahmenbedingungen möglich: Der Antragsteller muss die notwendige Grundinanspruchnahme für die Lagerung von Schadholz des eigenen Betriebes spätestens 15 Arbeitstage ab Lagerbeginn der Agrarmarkt Austria (AMA) unter Angabe der Feldstücks- und Schlagnummern mit einem eigenen Formular melden. Die Lagerung erfolgt bis spätestens 31. März 2021 und nur auf Flächen in den betroffenen Gebieten. (Formulare und Gebietsliste)

Die Lagerung erfolgt nicht auf den gleichen Schlägen wie im Antragsjahr 2019.Die betroffenen Flächen sind nach Ende der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen. Die Verfestigung beziehungsweise Schotterung der betroffenen Flächen ist auf das für die Lagerung zeitlich und räumlich unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Erfolgt eine mehrjährige Schadholzlagerung, so sind die betroffenen Flächen als „Sonstige Flächen“ (sonstige Acker-, Grünlandflächen) im MFA 2020 zu beantragen und sind für 2020 nicht beihilfefähig.

Kann aufgrund der Schadholzlagerung auf einer Ackerfläche kein Frühjahrsanbau durchgeführt werden, ist die von der Schadholzlagerung betroffene Fläche im MFA 2020 als „Sonstige Ackerfläche“ zu beantragen. Wird die Grundinanspruchnahme von Flächen, die außerhalb der betroffenen Gebiete liegen, gemeldet, ist vom Antragsteller als Nachweis eine Bestätigung der zuständigen Forstbehörde notwendig, aus der hervorgeht, dass der Betrieb vom Borkenkäferbefall in großem Ausmaß betroffen ist und eine andere Lagermöglichkeit nicht zur Verfügung steht, teilt die AMA mit.

Weitere aktuelle Beiträge

FORST WELTMEISTERSCHAFT IM SEPTEMBER IN WIEN

FORST WELTMEISTERSCHAFT IM SEPTEMBER IN WIEN

Fünf Disziplinen am Programm Wien, 22. August 2024 (aiz.info). - Nach über 25 Jahren findet die "World Logging Championship" (WLC) zum zweiten Mal in Österreich statt. Von Freitag, 20. September, bis Sonntag, 22. September, werden die Wettkämpfe auf der Wiener...

mehr lesen
Neues Merkblatt zum Asiatischen Eschenprachtkäfer

Neues Merkblatt zum Asiatischen Eschenprachtkäfer

Invasiven Schädling rechtzeitig erkennen Der Asiatische Eschenprachtkäfer gilt als meldepflichtiger EU-Quarantäneschädling; er bedroht unsere Eschenbestände, die bereits unter dem Eschentriebsterben leiden. Zuerst in Russland gesichtet, hat er sich bis in die Ukraine...

mehr lesen
Flächen für neue Herkunftsversuche von Fichte gesucht

Flächen für neue Herkunftsversuche von Fichte gesucht

Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) sucht Flächen und Partner:innen für die Anlage neuer Herkunftsversuchsflächen. Dies geschieht im Rahmen des Projektes WaldFit zur "Assisted Migration" der Fichte (Picea abies). Das Forscherteam geht von der Hypothese aus,...

mehr lesen