Beschluss sichert Nachfolgetarife und ist essenziell für Schadholzverwertung
Wien, 25. April 2019 (aiz.info). – Heute wurde im Nationalrat eine Übergangslösung für 47 Biomasseanlagen sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostromabgabe beschlossen. „Das Biomasse-Grundsatzgesetz war die einzige Option nach dem Veto, das die SPÖ aus parteipolitischem Kalkül im Bundesrat gegen die Novelle zum Ökostromgesetz einlegte. Die Rettung der Biomasseanlagen war uns im Sinne der erneuerbaren Energie in Österreich wichtig. Innerhalb kurzer Zeit haben wir mit inhaltlicher und rechtlicher Sorgfalt einen Entwurf erarbeitet. Das ist eine Lösung, die den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen soll und dafür sorgt, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen“, zeigt sich Bundesministerin Elisabeth Köstinger erfreut über den heutigen Beschluss im Nationalrat.
Die Überbrückungslösung soll, wie berichtet, den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) einen Übergang ermöglichen. „Die Biomassekraftwerke erzeugen Ökostrom und liefern auch dann Strom, wenn Wind und Sonne nicht als Energiequelle zur Verfügung stehen können. Sie sind daher auch für die Versorgungssicherheit ein sehr wichtiger Faktor und stärken unsere Unabhängigkeit von Stromimporten“, so Köstinger.
Dazu kommt laut Köstinger, dass die Biomassekraftwerke für die Verwertung von Schadholz eine wichtige Rolle spielen. In den vergangenen Monaten beziehungsweise Jahren hatten Österreichs Waldeigentümer mit enormen Schadholzmengen zu kämpfen. 2018 war aufgrund von verheerenden Sturmschäden sowie Dürreperioden ein besonders schwieriges Jahr. Während Niederösterreich und Oberösterreich vor allem unter dem Borkenkäfer aufgrund der Dürre zu leiden hatten, waren es in Kärnten und Osttirol die massiven Sturmschäden. Witterungsextreme und der Befall durch den Borkenkäfer führten 2018 zu einem Schadholzanteil von 9,9 Mio. Erntefestmeter. Das entspricht einem Plus von zirka 53% gegenüber dem Vorjahr. „2019 zeichnet sich eine ähnlich prekäre Situation ab. Das Schadholz muss rasch verarbeitet werden. Das Biomasse-Grundsatzgesetz bringt diesbezüglich eine spürbare Entlastung und ist ein wichtiges Signal in Richtung Energiewende“, ergänzt die Ministerin.
Befreiung von der Ökostromabgabe fixiert
Neben der Rettung der 47 Biomasseanlagen wurde heute im Nationalrat auch die Befreiung von der Ökostromabgabe für einkommensschwache Haushalte beschlossen. „Das ist eine spürbare und sofort wirksame Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen“, erklärt Köstinger. Derzeit bezahlt jeder Haushalt zwischen 70 und 90 Euro Ökostrombeitrag pro Jahr. Einkommensschwache Haushalte werden mit dieser Novelle, wie auch von der GIS, zu 100% befreit, damit werden rund 300.000 Haushalte entlastet. Dafür braucht es wieder eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat.