Weitreichende Änderungen – Ab 2018 auch Neuregelung bei Wildschäden
Eisenstadt, 20. Oktober 2017 – Mitte Mai ist die Novelle zum Burgenländischen Jagdgesetz mit teilweise weitreichenden Änderungen in Kraft getreten. Zusätzlich kommt es ab 1. Jänner 2018 zu einem wesentlichen Umbruch bei den Regelungen zu Wildschäden und Schadenersatzansprüchen. Daher informieren Bernhard Wappel von der Landesregierung, Wolf Reheis und Herbert Stummer (Landwirtschaftskammer) sowie Andreas Duscher (Jagdverband) an drei Terminen Landwirte, Grundbesitzer, Jagdausschuss-Obleute sowie Jäger und Jagdpächter umfassend über das neue Gesetz.
Die Infoabende finden am 7. November in Deutsch Tschantschendorf/Gasthof Walits-Guttmann (16 bis 18 Uhr) sowie in Oberwart/Gasthaus Drobits (19.30 bis 21.30 Uhr) statt. Am 9. November in Trausdorf/Gasthof Wilhelminenhof (16 bis 18 Uhr) und in Lackendorf/Gasthaus Roznyak (19.30 bis 21.30 Uhr), sowie am 20. November in Neusiedl am See/Gasthof Zur Alten Mauth (16 bis 18 Uhr) und in St. Andrä/Gasthaus Votik (19.30 bis 21.30 Uhr). Um Anmeldung im zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat wird ersucht.