MOOSBRUGGER KRITISIERT RENATURIERUNGS-VERORDNUNG ALS VOLLKOMMEN WIDERSINNIG

Jun 17, 2024 | Allgemein, EU

Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit vermisst – Bürokratie- und Kostenlawine erwartet

Wien, 17. Juni 2024 (aiz.info). – „‚Gut gemeint, schlecht gemacht‘, so lässt sich – neben der EU-Entwaldungsverordnung – auch das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zusammenfassen“, bemängelt Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger anlässlich des heutigen EU-Umweltministerrates, bei dem die Renaturierungs-Verordnung auf der Tagesordnung stand. Seine Kritik begründet Moosbrugger mit der massiven Bürokratie- und Kostenlawine, der Gefährdung der europäischen Versorgungssicherheit – bei gleichzeitig völlig fraglichem Nutzen für Umwelt und Klima.

„Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern haben größtes Interesse, die natürlichen Ressourcen für die nächsten Generationen zu bewahren, und tun auch nachweislich sehr viel dafür. Man denke etwa an den jüngsten, europaweit vorbildhaften Biodiversitätsflächen-Rekord von 230.000 ha bzw. über 10% der Agrarnutzfläche. Die Renaturierungs-Verordnung wäre nicht nur eine enorme, schwierig umsetzbare Bürokratielawine. Sie brächte vielmehr auch massive Einschränkungen für unsere nachhaltige

Land- und Forstwirtschaft und somit für unser aller Versorgungssicherung mit Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und Rohstoffen mit sich. Nützen würde das Ganze einzig und allein klimaschädlichen Importen. Auch ist völlig unklar, woher die Finanzierung für die von der EU-Kommission angenommenen Kosten von rund 154 Mrd. Euro – bei völlig fraglichem Sinn und Output – kommen soll. Die Bevölkerung hat sowohl ein Recht auf Nahrung und eine intakte Umwelt, als auch auf einen sinnvollen Umgang mit Steuergeldern“, kritisiert Moosbrugger.

Aktive Waldbewirtschaftung für Klimawandel-Bekämpfung unverzichtbar

„Es wäre absolut kontraproduktiv und sinnbefreit, beispielsweise weitere Waldflächen außer Nutzung zu nehmen, obwohl diese ohnehin kontinuierlich wachsen. Es wächst auch nachweislich in Österreich viel mehr Holz nach, als geerntet wird. Die gemäß Forstgesetz ohnehin nachhaltige, multifunktionale Waldbewirtschaftung ist enorm wichtig, um weg vom Klimawandel-Treiber Nummer 1, den fossilen Energieträgern, zu kommen. Gleichzeitig ist die aktive Bewirtschaftung unverzichtbar, um für klimafitte Wälder mit widerstandsfähigen Baumarten zu sorgen. ‚Schützen durch Nützen‘ muss weiterhin das Motto lauten“, betont der LKÖ-Präsident und kritisiert damit die „Aufgabe der Holzernte“, welche als Positivbeispiel für Wiederherstellungsmaßnahmen im Anhang der Verordnung angeführt wird.

„Grünes Mascherl“ darf Betroffenen nicht die Luft abschnüren

„Dass etwas nach Klima- und Biodiversitätsschutz klingt, ist deutlich zu wenig. Einer unsinnigen Bürokratielawine ein ‚grünes Mascherl‘ umzuhängen, das den Bäuerinnen und Bauern die Luft abschnürt, kann nicht Ziel und Zweck sein“, spricht Moosbrugger weitere Beispiele für Wiederherstellungsmaßnahmen an, mit denen Bewirtschaftungserschwernisse vorprogrammiert sind. Von „unproduktiven Landschaftselementen“, der Wiedervernässung trockengelegter Ackerflächen bis hin zur Verringerung der Weideintensität oder dem Einstellen des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemittel ist eine breite Palette an Wünschen vorhanden.

„Vielmehr müssen bei einem solch umfassenden, teuren Vorhaben Umwelt, Wirtschaft und Soziales, also der Mensch, gleichermaßen berücksichtigt sein. Sonst ist das Ganze nicht wirklich nachhaltig und von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Im Falle der Renaturierungs-Verordnung wird aber sogar der ökologische Nutzen per se von vielen in Frage gestellt“, warnt Moosbrugger.

„Beispielsweise ist es wichtig, Almen zu beweiden und bewirtschaften, um diese offen zu halten und vor der Verbuschung zu schützen. Wo das aufgegeben wird, sinkt nachweislich die Artenvielfalt. Auch der Tourismus verliert in diesen Gebieten eine wertvolle Grundlage. Das gilt es für die Zukunft zu vermeiden“, gibt der LKÖ-Präsident zu bedenken.

Bedenken zahlreicher Mitgliedstaaten

„Die vermeintlichen Flexibilitäten, die in der Verordnung nun vorgesehen sind, reichen aus unserer Sicht keineswegs aus, um Rechtsunsicherheit und Bedenken hinsichtlich negativer Folgen auszuräumen – nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft“, unterstreicht Moosbrugger und weiter: „Kein Wunder also, dass auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten grobe Bedenken an der Verordnung geäußert haben.“

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