Verträge und Fair Play als Ziel
Klagenfurt, 2. Juni 2015 – In der Debatte um eine generelle Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker rückt eine kürzlich präsentierte GfK-Studie im Auftrag der Landwirtschaftskammern einige Fakten ins rechte Licht. Eine satte Mehrheit von 51% der Radfahrer stimmt darin der Forderung, Radfahren im Wald generell zu erlauben, „überhaupt nicht“ zu.
Vielmehr sehen 91% von ihnen eine Störung von Wildtieren und anderen Besuchern im Wald durch Mountainbiker abseits gekennzeichneter Wege. „Forststraßen sind nicht nur Verbindungswege, sondern vor allem auch Arbeitsplatz für die Aufarbeitung und Lagerung des Holzes. Die Nutzungsfunktion darf durch eine generelle Freigabe von Wegen nicht ausgehebelt werden. Aber auch aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes ist eine generelle Freigabe nicht anzustreben“, erläutert Kärntens Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler.
Mountainbiker müssen Eigenverantwortung zeigen
Speziell im Hinblick auf die offene Haftungsfrage sei die von einer Minderheit unterstützte Forderung abzulehnen. „Es geht nicht darum, den Mountainbikern etwas zu verbieten. Aber es ist nicht akzeptabel, dass bei Auftreten eines Unfalls womöglich der Grundbesitzer den Schaden bezahlen muss. Hier ist die Eigenverantwortung der Mountainbiker gefragt, die Haftungsfrage kann nur durch vertragliche Regelungen befriedigend gelöst warden.“
Eine Lösung sieht Mößler in Privatverträgen zur Freigabe konkreter Wege – das schaffe Rechtssicherheit für beiden Interessengruppen. Zudem sei ein bedarfsgerechtes Angebot wie in anderen Bundesländern zu entwickeln – unter abgestimmten Vorgangsweisen zwischen Grundbesitzern, Tourismus, Naturschutz und Mountainbikern. „Eine generelle Öffnung ist nicht im Sinne des Waldes. Auch die Waldbewirtschaftung unterliegt aus Naturschutzgründen einer Einschränkung. Das kann auch für die Freizeitnutzung relevant sein. Generell braucht es mehr Bewusstsein, dass die Natur – und vor allem der Wald – kein Ort des reinen Vergnügens sein kann“, so Mößler.