Das richtige Saatgut vom richtigen Bestand

Artikel aus Ausgabe 3/2018

Gerade heute, wo große Herausforderungen die Waldbesitzer begleiten, ist die Bereitstellung von heimischen Saatgut und den daraus resultierenden Forstpflanzen ein immens wichtiger Punkt. Die Versorgung mit heimischem Saatgut ist in den letzten Jahren, speziell bei Rotbuche, Weißtanne und Lärche sehr schwierig geworden.

Ist es die spürbare Klimaerwärmung und der dadurch einhergehende Trockenstress, der zu Verschiebungen bei den Baummasten führt oder liegt es an gewissen Schwächen beim Kostenmanagement und der Betreuung von Erntebeständen, speziell von Saatgutplantagen? Von Experten unterschiedlicher Versuchs- und Forstbehörden werden oft Pflanzen bestimmter Herkunft empfohlen (meist basierend auf speziell angelegten Herkunftsversuchen), welche jedoch in der Realität nicht vorhanden sind, weil kein Saatgut oder dieses nur in geringen Mengen zur Verfügung steht.

Seit 1. Jänner 2003 gilt in Österreich das Forstliche Vermehrungsgutgesetz (= FVG), welches alles rund um das Saatgut regelt und vorgibt. Dabei wurde Österreich in „neue“ Herkunftsgebiete eingeteilt (siehe Abb. 1). Diese Herkunftsgebiete dienen auch als Grundlage und Anhaltspunkt für die Saatguternte. Nur Saatgut und die daraus resultierende Jungpflanze aus diesen Herkunftsgebieten dürfen wieder für dieses Gebiet verwendet werden. Dabei darf man nicht jeden einzelnen Baum der einem persönlich gefällt, ernten, sondern muss eigens von der Behörde dafür ausgewiesene Bestände (sog. anerkannte Bestände) ernten. Im Nationalen Register (= NATREG, eine Datenbank) können für die einzelnen Hauptbaumarten (Kategorie „ausgewählt“), die jeweiligen Herkunftsgebiete und die unterschiedlichen Höhenstufen die Eigentümer dieser „anerkannten Bestände“ eruiert werden.

Unterschiedliche Ernteverfahren

Wenn man auf diese Weise den passenden Erntebestand gefunden hat, den Eigentümer kontaktiert und auch die Erlaubnis zur Ernte bekommen hat und noch dazu fruktifizierende Bäume in ausreichender Menge (regelt wieder das FVG für jede Baumart separat) vorhanden sind, steht der Ernte nichts mehr im Wege.
Stehende Ernte mittels eigens ausgebildeten Baumsteigern: meist bei Weißtanne, Lärche, Douglasie, Nordmannstanne… Körperlich extrem anspruchsvolle Tätigkeit.
Stehende Ernte mittels Hebebühne: Bergahorn, Wildkirsche, Hainbuche, Schwarzerle… . Auch Saatgutplantagen werden meist mit Hebebühnen geerntet. Voraussetzung hierfür ist nahezu ebenes und gut befahrbares Gelände!

Stehende Ernte mittels Bodennetzen: div. Eichen, Rotbuche, Schwarznuss… Netze werden am Boden ausgelegt und nach dem Herabfallen der Früchte werden diese per Hand eingesammelt. Bei der Fichte (teilweise auch bei der Lärche in Gebirgsregionen) sieht die häufigste Form der Ernte (noch) so aus, dass die notwendigen Bäume (bei einer guten Mast) gefällt werden und somit eine Zapfenernte am liegenden Baum möglich ist (abhängig vom Wohlwollen und der Kooperationsbereitschaft des Waldbesitzers). Das gewonnene Material kommt in eine Klenge, wo das Saatgut gereinigt, aufbereitet und zur Aussaat oder Einlagerung vorbereitet wird. Für jede Baumart gibt es spezielle, eigene Verfahren, bis das Samenkorn wirklich bereit zur Aussaat ist. Ein Tannenzapfen ist anders zu behandeln, als eine Schwarzerle oder eine Rotbuche.

Wie kommt man zu einem „anerkannten“ Saatgutbestand? 

Saatgut aus anerkannten Beständen braucht nur derjenige, welcher Saatgut oder die daraus resultierenden Forstpflanzen an Dritte weitergeben will. Derjenige, der nur Saatgut für seinen eigenen Betrieb verwenden will, braucht sich an diese Vorgaben nicht zu halten. Bei Interesse an einer Anerkennung von einem Bestand ist folgende Vorgehensweise einzuhalten:

  1. Voraussetzung: Eine genügend große Anzahl (mindestens 20 Bäume pro Hauptbaumart der Kategorie „ausgewählt“) mit herausragenden optischen und qualitativen Eigenschaften stehen in einem Wald (= subjektive Betrachtung des Eigentümers).
  2. Kontakt mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und eine gemeinsame Besichtigung mit dem zuständigen Bezirksförster.
  3. Der zuständige Bezirksförster findet nach Begehung und Besichtigung der Einzelbäume den Bestand ebenfalls als „anerkennungswürdig“, dann
  4. ergeht ein Schreiben von Seiten der BH an das BFW (= Bundesamt für Wald in Wien), wo eigens geschulte Experten sich diese Bäume ansehen, genau bewerten (Schaftqualität, Vitalität, Aststellung (Steiläste), Kronenansatz …) und die Anerkennung als zertifizierter Erntebestand erteilen oder aufgrund von Mängeln die Anerkennung verweigern. Dem Waldbesitzer fallen dabei keine Kosten an.

Für die Zukunft ist es wichtig, viele passende Bestände in den diversen Baumarten anerkennen zu lassen. Durch die Holzernte werden sukzessive die schon anerkannten Bestände weniger. Um auch in den kommenden Jahren passendes Pflanzmaterial für den bevorstehenden Waldumbau, speziell in den Niederungen zu haben, kommt der Saatguternte ein wichtiger Teil zu. Dabei sind Waldbesitzer, Forstpflanzenproduzenten, Ernteunternehmen und die Behörden durch regen Kommunikationsaustausch bei der Saatgutbeschaffung, Saatguternte und Saatgutsicherung gleich gefordert. Je mehr anerkannte Bestände zur Ernte zur Verfügung stehen, desto größer ist auch die Chance, die Versorgung mit heimischem Saatgut aufrecht zu erhalten.

Zapfenernte bei Weißtanne in 30 Meter Höhe.

  • Wald & Wirtschaft
  • Waldbau
  • Waldbewirtschaftung
Förderung der Waldpflege
Die rechtzeitige Waldpflege entscheidet über die Stabilität, die Resistenz und die Wertentwicklung des Bestandes.
  • Wald & Wirtschaft
  • Waldbau
Der Wald braucht Verjüngung!
Die Zukunft Ihres Waldes beginnt mit der Verjüngung. Sie ist der Grundstein für einen stabilen und starken Wald, der d...