Wiederaufforstung nach Sturm und Käfer

Artikel aus Ausgabe 2/2018

Nach dem Forstgesetz sind durch den Borkenkäfer entstandene Kahlflächen mit standortstauglichen Holzgewächsen wiederzubewalden. Bei Saat oder Pflanzung muss dies innerhalb von fünf Jahren passiert sein. Setzt man auf Naturverjüngung, muss die Fläche binnen zehn Jahren verjüngt sein.

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Ausgabe: 2/2018
Thema: Wald & Wirtschaft
Bundesland: Oberösterreich
Autor:in: Dr. Christian Rottensteiner

Mussten nur einzelne Bäume entnommen werden und beträgt die dadurch entstandene Bestandeslücke weniger als 20 Meter im Durchmesser, ist eine Aufforstung nicht sinnvoll. Aufgrund der Nachbarbäume herrscht am Boden Lichtmangel vor. Aufgeforstete Pflanzen können gar nicht oder nur schwer überleben. Hier ist es ratsam, sich auf die konkurrenzfähigere Naturverjüngung zu verlassen. Bei Kahlflächen zwischen 300 und 1.000 Quadratmetern – entspricht einem Durchmesser zwischen 20 und 35 Metern – kann mit Schatt- bzw. Halbschattbaumarten aufgeforstet werden. Geeignete Baumarten sind die Tanne, gefolgt von Rotbuche sowie Bergahorn. Bei Bestandeslücken von mehr als 1.000 Quadratmeter Fläche, können auch lichtbedürftigere Baumarten gepflanzt werden.

Forstförderung – Mischwaldkriterien sind zu erfüllen

Fördervorhaben müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft mit entsprechender Baumartenwahl und –mischung orientieren und sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Mischwaldkriterien für die jeweiligen Waldgesellschaften (z.B. Fichten-Tannen-Buchenwald, Eichenzwangsstandorte etc.) blieben gegenüber der letzten Förderperiode im Wesentlichen unverändert. Die verwendeten Herkünfte der Forstpflanzen müssen nach Höhenlage und Wuchsgebiet den Empfehlungen des Bundesamtes für Wald (BFW) entsprechen. BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe können Förderanträge betreffend die Wiederaufforstung nach Borkenkäfer einbringen. Als Einreichstellen fungieren ausschließlich die Bezirksforstinspektionen (BFI) auf den Bezirkshauptmannschaften. Beratung zur Forstförderung gibt es durch die Bezirksförster der BFI oder die Forstberater der Bezirksbauernkammern.

Schutz vor Wildverbiss

Damit die frisch aufgeforsteten Pflanzen nicht schon im ersten Winter wieder verbissen werden, ist häufig ein Schutz vor Wildverbiss erforderlich. Bei Einzelschutzmaßnahmen wird jede Pflanze separat geschützt. Das kann durch Streichen oder Spritzen von Wildverbissschutzmitteln passieren, ebenso wie durch Verbisschutzkappen für den Terminaltrieb oder durch Baumschutzmonosäulen. Beim Flächenschutz wird die gesamte Aufforstungsfläche eingezäunt oder mit biotechnischen Mitteln behandelt, die das Wild vergrämen sollen. Ob der Schutz einzelner Bäume oder der gesamten Fläche mittels Zaun sinnvoller ist, hängt von Kostenüberlegungen und Geländegegebenheiten ab. Bei Kleinflächen ist in der Regel der Einzelschutz, bei großen Flächen ein Zaun die günstigere Alternative. Beim OÖ Landesjagdverband kann unter Einhaltung bestimmter Richtlinien eine Förderung von Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden beantragt werden.

Vorsicht Großer Brauner Rüsselkäfer

Der Große Braune Rüsselkäfer (Hylobius abietis) verursacht häufig große Schäden in Nadelholzkulturen, indem er die Pflanzenrinde von Jungpflanzen abfrisst. Wird die Rinde auf großer Fläche zerstört, ist der Saftstrom unterbrochen und die Pflanze stirbt ab. Der Käfer frisst das ganze Jahr über, seine Fraßhöhepunkte fallen in die Monate Mai/Juni sowie August/September. Zur Rüsselkäferbekämpfung gibt es Pflanzenschutzmittel auf chemischer und biologischer Basis. Darüber hinaus können ab Ende April/Anfang Mai sogenannte Fangrinden gelegt werden. Dabei handelt es sich um von Fichtenstämmen gelöste, voll im Saft stehende Rindenteile von ca. 20 mal 30 Zentimeter Größe, die Bast auf Bast gefaltet werden.

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